Honorar

Honorar

   
 Die Kostenabrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker = GebüH.
Die Übernahme der Kosten erfolgt durch die Privatversicherungen, die Beihilfe und die Zusatzversicherungen.

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten selber tragen.
Es besteht die Möglichkeit, diese als steuerliche Ausgaben geltend zu machen.

Erstbehandlung 80,00 Euro
Weitere Behandlung 60,00 Euro
Aderlaß 80,00 Euro inklusive Frühstück und Gespräch

Je nach Anwendung und Behandlungsplan können unterschiedliche Kosten entstehen.
Diese werden bei der Erstbesprechung mit dem Patienten erläutert und festgelegt.


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